Tagung Ittinger Workshop zum Kennzeichenrecht
Ort: Kartause Ittingen
Während das Markenrecht in der Schweiz und in der Europäischen Union inzwischen weitgehend harmonisiert und für Praktiker verständlich ist, trifft dies auf den Schutz von Namen natürlicher und juristischer Personen (noch) nicht zu. Immerhin bietet Artikel 8 der Pariser Verbandsübereinkunft einen Ansatz für „Handelsnamen“. Am Ittinger Workshop werden wir nach einer Analyse des schweizerischen, des deutschen und des österreichischen Rechts des Schutzes von Namen Gemeinsamkeiten und praktische Erkenntnisse identifizieren.