Tagung Ittinger Workshop zum Kennzeichenrecht
Ort: Kartause Ittingen
Die Ausübung eines Rechts ist dann unzulässig, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst bzw. missbräuchlich ist. Dieser allgemeine und weltweit geltende Rechtsgrundsatz gilt auch im Markenrecht. Auch lauterkeitsrechtlich sind Verstösse gegen die anständigen Gepflogenheiten im Wettbewerb verpönnt. Bösgläubigkeit ist sowohl hinsichtlich der Gültigkeit von Markeneintragungen als auch bei der Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche von Bedeutung. Trotz ihrer grossen praktischen Bedeutung fehlen auf internationaler Ebene noch Kriterien, die eine Beurteilung der Bösgläubigkeit im konkreten Fall mit ausreichender Rechtssicherheit ermöglichen. Dennoch zeichnen sich gewisse Fallgruppen ab, welche in diesem Workshop unter die Lupe genommen werden.
Wo: Kartause Ittingen