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Tagung Ittinger Workshop zum Kennzeichenrecht

Ort: Kartause Ittingen

Die Ausübung eines Rechts ist dann unzulässig, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst bzw. missbräuchlich ist. Dieser allgemeine und weltweit geltende Rechtsgrundsatz gilt auch im Markenrecht. Auch lauterkeitsrechtlich sind Verstösse gegen die anständigen Gepflogenheiten im Wettbewerb verpönnt. Bösgläubigkeit ist sowohl hinsichtlich der Gültigkeit von Markeneintragungen als auch bei der Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche von Bedeutung. Trotz ihrer grossen praktischen Bedeutung fehlen auf internationaler Ebene noch Kriterien, die eine Beurteilung der Bösgläubigkeit im konkreten Fall mit ausreichender Rechtssicherheit ermöglichen. Dennoch zeichnen sich gewisse Fallgruppen ab, welche in diesem Workshop unter die Lupe genommen werden.

Wo: Kartause Ittingen

 

Anmeldung

Mit der Anmeldung ist die Reservation eines Hotelzimmers (mit Morgenessen) in der Kartause Ittingen bzw. – falls Zimmerkontingent
erschöpft – in einem nahegelegenen Hotel (Zuteilung nach dem Eingangsdatum der Anmeldung) für die
Übernachtung vom 25. zum 26. August 2023 inbegriffen (womit ein günstigeres Pauschalangebot der Kartause Ittingen
angenommen werden kann).

Ich nehme am Workshop teil und übernachte in der Kartause Ittingen:*
Ich nehme am Workshop teil und:

Anreise: mit Bahn ab Bern (10.02) bzw. Zürich (11.05) nach Frauenfeld (11.05), von dort mit Extrabus zur Kartause Ittingen.

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